AbstractdB(A) bei klassischer Musik? Passen Beethoven, Berlioz, Strauß und Wagner in die EU?
R. Pangert und H. Mill
Die Europäische Richtlinie „Lärm“ führt Maßnahmen ein, die die Beschäftigten vor Risiken
durch Lärm schützen sollen, insbesondere vor
Gehörschäden. Diese Richtlinie legt Forderungen zum Schutz aller Beschäftigten fest, damit
auch für Musiker. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, praktikable Richtlinien auszuarbeiten, um Arbeitnehmern und Arbeitgebern im
Unterhaltungssektor zu helfen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Alle
Musiker sollten das rechtzeitig wissen und helfen, praktikable Richtlinien zu entwickeln.